Einnahmen aus 2em Carsharing: Im Normalfall nicht steuerpflichtig.

Wichtig: Der Autor ist kein Steuerexperte sondern ein ganz normaler Steuerzahler. Dieser Artikel stellt keine juristische oder steuerliche, verlässliche Referenz dar, sondern beschreibt lediglich seine private, nicht-professionelle Einschätzung. Wenn Sie sicher sein wollen, dass ihr Einkommen aus privatem Carsharing steuerfrei ist, müssen Sie sich bei Ihrem Steueramt in Ihrem Kanton informieren. Der Autor übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben und Einschätzungen – das hier zitierte Beispiel ist aber real, und wörtlich wiedergegeben.

Sachverhalt

Ich vermiete mein Elektroauto privat und erreiche damit einen hohen, vierstelligen Betrag pro Jahr. Das Auto habe ich auf Kredit (nicht Leasing, da dann meistens das Vermieten verboten ist) gekauft und bezahle jeden Monat rund 1000 CHF ab. Dementsprechend habe ich mit dem Auto Unkosten (Raten, Versicherung, Steuern, Reifen, Strom, Amortisation usw.) von über CHF 1500 pro Monat und reduziere mit der Vermietung meine Unkosten um rund 50%.

Auskunft des Steueramtes Kanton Bern

Ich habe mich bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Steuerverwaltung, Region Bern-Mittelland informiert:
„Guten Tag. Ich vermiete über eine externe Sharingplattform mein Auto. Muss ich diese Einkünfte angeben? Ja, ich habe mich schlau gemacht über die Airbnb Regelung, diese ist zum Teil verwandt, zum grossen Teil aber nicht. Da meine Unkosten für das Auto grösser sind als meine Einkünfte, ist es ja eigentlich eine Aufwandminderung, nicht aber ein Zusatzeinkommen. Was meinen Sie?“

Ich erhielt einen freundlichen Telefonanruf und danach eine schriftliche Kurzantwort dazu:

„Guten Tag. Gemäss unserem heutigen Telefongespräch bestätige ich Ihnen, dass es sich bei der Vermietung ihres privaten Fahrzeuges nicht um eine selbstständige Erwerbstätigkeit handelt und Sie die Einnahmen erst steuerlich deklarieren müssen, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Anbei sende ich Ihnen den Link bezüglich Vermietung einer Mietwohnung z.b. über AirBnB. Wie auch erwähnt, sollte sich das Geschäftsmodell zu einer selbstständigen Nebenerwerbstätigkeit entwickeln, müsste der Sachverhalt neu beurteilt werden.“

Meine Erkenntnis

Ich muss meinen Umsatz nicht deklarieren, kann aber natürlich auch keine Ausgaben für das Auto steuerlich geltend machen (ausser die Zinsen für den Kredit).
Wenn mein Auto bzw. der Kredit dafür abbezahlt ist, sieht es anders aus, dann müsste ich ggf. den Umsatz aus der Vermietung angeben, sofern die Einnahmen den Aufwand übersteigen.

Für mich ergeben sich daraus folgende Konsequenzen

  • Selbst wenn ich das Auto vollständig besitze, werden wahrscheinlich die Umsätze minus die Unkosten kaum einen Gewinn abwerfen, denn wenn mein Auto vier Jahre alt sein wird, werde ich auch nicht mehr so hohe Mieten verlangen können – oder weniger Mieteinnahmen haben.
  • Sollte ich statt des aktuellen Autos ein neues kaufen und dies aus Eigenmitteln bezahlen, ist die Gefahr gross, dass ich etwas deklarieren müsste – es ist also ratsam, ein Auto auf Kredit zu kaufen, wenn man es vermieten möchte.
  • Wer ein attraktives Auto aus eigenen Mitteln kauft und erfolgreich vermietet, läuft Gefahr, dass er/sie diese Einkünfte versteuern muss, also besser auf Kredit.
  • Es lohnt sich, alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem vermieteten Auto zu protokollieren und die verrechneten, gefahrenen Kilometer anteilsmässig zu berechnen, falls das Steueramt nachfragt. (2em stellt eine übersichtliche Tabelle über alle Vermietungen unter „meine Finanzen“ zur Verfügung. )